Merkmale einer Schiffsbeteiligung

Bei Schiffsbeteiligungen investieren Anleger in den Bau oder Erwerb und den Betrieb eines oder mehrerer Schiffe, um an den Gewinnen aus laufendem Betrieb und späterem Verkauf des Schiffes teilzuhaben.

 

Schiffsbeteiligungen sind folglich unternehmerische Investitionen. Sie bieten Anlegern die Möglichkeit, vom wirtschaftlichen Erfolg des Schiffes zu profitieren – mit allen Chancen und Risiken.

 

Einnahme erwirtschaftet ein Schiff, indem es an eine Charter-Reederei vermietet wird. Aus den Charterraten werden die Betriebskosten, die Tilgungen der aufgenommenen Fremdmittel, Zinsen sowie laufende Ausschüttungen an die Anleger bedient. Zudem partizipieren die Anleger am Veräußerungserlös des Schiffes.

Investition

  • Mittel- bis langfristige Investition( mit in der Regel 5 bis 20 Jahren Laufzeit).
  • Das konkrete Investitionsobjekt (ein bestimmtes Schiff) steht entweder fest oder es ist ein „Blind Pool“ .
  • Man unterscheidet grob zwischen Containerschiffen, Massengutfrachtern (Bulkern), Tankern, Mehrzweckschiffen und Spezialschiffen (z.B. Versorgungsschiffe)
  • Entweder handelt es sich um Schiffs-Neubauten oder um gebrauchte Schiffe.

Struktur

  • Der Anleger beteiligt sich als Kommanditist an einer Gesellschaft. Es handelt sich also um eine unternehmerische Investition mit entsprechenden Chancen und Risiken:
    • Anleger werden an den wirtschaftlichen Ergebnissen der Fondsgesellschaft beteiligt, es gibt keinen Anspruch auf feste Verzinsung.
    • Haftung der Anleger mit ihrer Einlage in vollem Umfang. Die Risiken können im schlimmsten Fall zu einem Totalverlust des angelegten Geldes führen. Die Haftung lebt durch Auszahlungen wieder auf.
    • Für den zwischenzeitlichen Verkauf der Beteiligung besteht die Möglichkeit über Zweitmärkte.
  • Die Beteiligung ist in der Regel nur in einem bestimmten Zeitraum zu zeichnen und wird dann ausplatziert geschlossen.

Beteiligte Parteien

  • Initiator / Emissionshaus (häufig auch der Komplementär)
  • Komplementär der Beteiligungsgesellschaft, der auch die Geschäftsführung übernimmt, in der Regel die Reederei.
  • Anleger als Kommanditisten (Eigenkapitalgeber)
  • Banken als Fremdkapitalgeber (Finanzierung)
  • Ggf. Treuhand (Verwaltung des Anteils der Kommanditisten)
  • Reederei (Bereederung des Schiffes: kaufmännische und/oder technische Betriebsführung sowie Vercharterung bzw. Befrachtung mit eigener Ladung)
  • Charterer und/oder Befrachter

Recht

  • Anleger werden als Kommanditisten ins Handelsregister eingetragen oder übertragen ihren Anteil an einen Treuhänder, so dass sie nur mittelbar beteiligt sind und nicht in das HR eingetragen werden.
  • Für Publikumsfonds besteht Prospektpflicht. 
  • Es bestehen keine staatlichen Kontrollen hinsichtlich der Qualität von Schiffsbeteiligungen. Anbieter von Schiffsfonds benötigen keine staatliche Erlaubnis und müssen keinen Befähigungs- oder Zuverlässigkeitsnachweis erbringen. Es gibt keine Vorschriften, in welche Schiffe investiert werden darf oder wie ein Fonds konzipiert werden muss.
  • Aufgrund der Tonnagesteuer sind die Ausschüttungen und Verkaufserlöse für den Anleger nahezu steuerfrei. (Die Gewinne unterliegen auch nicht der Abgeltungssteuer.)

Allgemeine Risiken

  • Abhängigkeit von Weltwirtschaft (Welthandel, Auslastung und Höhe der Charterraten), die Schifffahrtsbranche unterliegt relativ starken Schwankungen
  • Währungsschwankungen
  • Steigende Umweltauflagen können zu unvorhergesehenen Kosten führen
  • Allgemeine unternehmerische Risiken (in Höhe der Einlage).

Ausführlichere Informationen zu dem jeweiligen Marktumfeld einzelner Schiffe finden Sie in den jeweiligen aktuellen Emissionsprospekten.

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