Kaskoversicherung
Deckt Teilschäden bzw. den Totalverlust eines Schiffes, die Bergungskosten sowie ggf. Haftpflichtansprüche Dritter aus der Kollision mit anderen Schiffen oder anderen schwimmenden oder festen Gegenständen. Sie kommt nicht für Schäden auf, die durch Kriegsereignisse oder Kernenergie verursacht sind. Ebenfalls deckt sie keine Haftpflichtansprüche aus Personenschäden, Beschädigungen oder Verlust von Gegenständen an Bord und Gewässerverunreinigungen. Von dem Versicherungsschutz der Kaskoversicherung ausgeschlossen sind außerdem Schäden, die beispielsweise auf die vom Reeder zu vertretende Seeuntüchtigkeit des Schiffes oder gewöhnliche Abnutzung oder Verschleiß zurückzuführen sind. Bei Teilschäden und Ersatzansprüchen Dritter aus Kollisionen kommen Selbstbehalte zum Tragen.

Kommanditist
Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft, bei dern die Haftung gegenüber Dritten auf den Betrag der von ihm übernommenen Hafteinlage beschränkt ist,

Kommanditkapital
Kapital, das die Kommanditisten (nur in Höhe ihrer nominellen Einlage haftende Gesellschafter der Kommanditgesellschaft) aufbringen. Entspricht ausgenommen Einlagen der Gründungskommanditisten dem Platzierungskapitalvolumen. Neben dem Fremdkapital wesentlicher Teil des Gesamtkapitals einer Kommanditgesellschaft (Fonds).

Komplementär
Mit seinern gesamten Vermögen persönlich haftender Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft.

Kriegsversicherung
Deckt Totalverluste und Teilschäden aus Kriegsereignissen sowie Schäden aus der

Klassedockung
Hierbei handelt es sich um die im Fünfjahresrhythrnus stattfindende Totalinspektion inkl. einer Trockendockung.

Klassifikation
Einstufung eines Schiffes durch eine Klassifikationsgesellschaft (z.B. Germanischer Lloyd) in einen bestimmten Schiffstyp.

Kommanditgesellschaft
Die Komanditgesellschaft ist ein Zusammenschluss von mindestens zwei Gesellschaftern die einen gemeinsamen Zweck verfolgen unter einer gemeinschaftlichen Firma, In der KG haftet mindestens ein Gesellschafter (Komplementär) persönlich und unbeschränkt und mindestens ein Gesellschafter (Kommanditist) mit seiner im Gesellschaftsvertrag bestimmten Einlage. Es kann nicht ein Gesellschafter zugleich Komplementär und Kommanditist sein. Als Komplementäre und als Kommanditisten kommen natürliche und juristische Personen und Personengesellschaften in Betracht.

Kriegsversicherung
Eine Kriegsversicherung deckt Totalverluste und Teilschäden aus Kriegsereignissen sowie Schäden aus der Beschlagnahme eines Schiffes ab und dient daher dem Schutz der Anleger einer Schiffsbeteiligung. Mitversichert sind Bergungskosten, Haftpflichtansprüche aus Kollisionen mit anderen Schiffen und Personenschäden, sofern diese Ereignisse durch Kriegshandlungen verursacht sind.

Linienreederei
Schifffahrtsunternehmen, das regelmäßige Verbindungen zwischen bestimmten Häfen bzw. auf festgelegten Routen nach Fahrplan anbietet.

Löschen
Entladevorgang eines Schiffes.

Loss of Hire
Wörtlich: Erlösausfall wenn das Schiff z.B. durch Dockaufenthalt, Kollisions- oder Maschinenschaden nicht einsatzbereit ist und keine Frachtzahlung erhält (engl.: off hire). Risiko ist versicherbar. Versicherungsleistung beginnt meistens nach bestimmter Warte- oder Karenzzeit, Off Hire auch gene-

Loss-of-Hire-Versicherung
Deckt mögliche Einnahrneausfälle, die durch ein unter die Kaskoversicherung des Schiffes fallendes Ereignis verursacht wurden. Die Entschädigung wird nach fest vereinbarten Tagessätzen für einen bestimmten Zeitraum (rneist 90 Tage) geleistet. Die Versicherung beinhaltet eine gewisse Anzahl von Tagen (meist 14) als Selbstbeteiligung der Gesellschaft,

Luke/Lukendeckel
Öffnung des Laderaumes, die durch Lukendeckel verschlossen wird, Große Luken erleichtern das optimale Stauen der Ladung mit Kränen und Greifern. Lukendeckel aus Stahl dichten den Laderaum hermetisch ab und erhöhen die Schiffssicherheit. Öffnung der Lukendeckel erfolgt durch Kräne oder hydraulische Flaschenzüge, Die Deckel können zusammengefaltet werden oder einfach hochkant aufgeklappt und gesichert werden.

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